Vincent FRITSCH Avocat Honoraren

Die rechtsanwaltschaftliche Standesordnung sieht weder in Frankreich noch in Luxemburg eine Gebührenordnung vor. 

Wenn Sie einen Eindruck der Kosten einer Beratung oder eines Verfahrens erlangen möchten, schildern Sie mir Ihr Anliegen bitte kurz in einer E-Mail. 

Die Honorarberechnung erfolgt entweder pauschal oder als Stundensatz.

In bestimmten Fällen kann ein ergebnisabhängiges Honorar in Betracht gezogen werden, allerdings nur als Zusatzgehalt, da reine Erfolgshonorare für Anwälte in Frankreich und Luxemburg nicht zulässig sind. 

Die Höhe des Honorars hängt selbstverständlich von der Schwierigkeit des Falls ab (einige Rechtsfragen sind klar umrissen, andere erfordern tiefergehende Analysen …), von der Zeit, die der Fall in Anspruch nimmt (Verzögerungen sind beispielsweise aufgrund von wiederholten prozesshindernden Einreden des Gegners oder langwierigen Verhandlungen, bevor es zu einer Einigung kommt, denkbar), sowie von den Interessen, die auf dem Spiel stehen. 

Die Begleichung der Anwaltshonorare erfolgt in Teilzahlungen. Teilweise werden Sie um Vorauszahlungen gebeten. Auf diese Weise können die Ihnen entstehenden Kosten gestaffelt werden. 

Es ist unerlässlich, dass unsere Beziehung auf wechselseitigem Vertrauen basiert. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Transparenz der Honorare.